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Testament
Niemand denkt gern ans Sterben. Um aber Streitigkeiten
nach dem Ableben zu vermeiden, sollten Sie
ein Testament verfassen, auch wenn Sie meinen,
dass nichts zu vererben ist. Mit dem Testament wird
sichergestellt, dass Ihre Wertgegenstände nach Ihren
Wünschen verteilt werden. Wurde jedoch kein
Testament verfasst oder ist es ungültig, so wird die
Erbschaft nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Ob
ein Öffentliches Testament, Eigenhändiges Testament
oder Gemeinsames Testament von Ehegatten
für Sie in Frage kommt, darüber informiert ausführlich
die Broschüre „Erben und Vererben“. Sie finden
darin viele Tipps und Musterinformationen.
Die Broschüre ist hier kostenlos zu erhalten:
Niedersächsisches Justizministerium
Waterlooplatz 1, 30169 Hannover
Telefon: 0511/120-0
E-Mail: poststelle@mj.niedersachsen.de
Internet: www.mj.niedersachsen.de -> Service ->
Publikationen
Notfall- und Nachlass-Mappe
Zur Vorsorge für den Krankheits-, Pflege- oder
Todesfall gehört es, alle wichtigen Unterlagen in
einer Mappe aufzubewahren. Dazu zählen:
■■ Geburtsurkunde, Heiratsurkunden, sonstige
Familienurkunden sowie Ausweispapiere
■■ Anweisungen für den Notfall
■■ Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
■■ Gesetzliche Sozialversicherung, private
Kranken- und Lebensversicherungen
■■ Finanz- und Kapitalunterlagen
■■ Haus- und Wohnungsunterlagen
■■ Post-/Bankvollmachten über den Tod hinaus
■■Testament
Ihre Angehörigen sollten darüber informiert sein,
wo sich die Mappe befindet.
/www.mj.niedersachsen.de
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