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Sozialleistungen/Vergünstigungen
Leistungen nach dem
Schwerbehindertengesetz
Auf Antrag kann die Anerkennung als Schwerbehinderter
nach dem Gesetz zur Sicherung der Eingliederung
Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und
Gesellschaft erfolgen. Das Niedersächsische Landesamt
für Jugend, Soziales und Familie berät Sie
auch über die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
und ist bei der Antragstellung behilflich.
Dies gilt auch für die Anträge auf Feststellung eines
höheren Grades der Behinderung. Hier erhalten Sie
außerdem Auskünfte über Vergünstigungen, die
mit der Ausstellung verbunden sind.
Niedersächsisches Landesamt für Jugend,
Soziales und Familie („Außenstelle Hannover“)
Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover
Telefon: 0511/106-0
Zentrale Beratungsstelle für Schwerbehinderten-
angelegenheiten
Sprechzeiten:
Montag, Donnerstag 08.30 – 16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch,
Freitag, vor Feiertagen 08.30 – 13.00 Uhr
Anträge:
Stadt Burgdorf, Bürgerbüro – Infobereich
Landesblindengeld/Blindenhilfe
Das Landesblindengeld ist als eine besondere Hilfe
für Blinde vorgesehen und wird ohne Beachtung
von Einkommen und Vermögen gezahlt. Es kann
von allen Vollblinden
und Vollblinden Gleichgestellten
beantragt
werden. Benötigt wird dazu ein Bescheid
des Versorgungsamtes
über die Feststellung
des Merkzeichens „Bl“ (blind) oder ein augenärztliches
Gutachten. Ähnlich den Vorschriften für das
Blindengeld können blinde Menschen abhängig
vom Einkommen ergänzend
Blindenhilfe erhalten.
Genauere Informationen erteilt
Region Hannover, Fachbereich Soziales
Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover
Telefon: 0511/616-2232
Außerdem gibt es das Antragsformular im Internet
unter:
www.soziales.niedersachsen.de. Dort finden
sie auch den Gesetzestext über das Landesblindengeld.
Pflegeversicherung
Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit
ist 1995 die Pflegeversicherung eingeführt
worden. Je nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit
und danach, ob häusliche, teilstationäre
oder vollstationäre Pflege benötigt wird, richten
sich Art und Umfang der Leistungen.
/www.soziales.niedersachsen.de