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Senioren- und Pflegestützpunkt
Burgdorfer Land
Hannoversche Neustadt 53, 31303 Burgdorf
Telefon: 0511*/70020116
* Vorwahl ist kein Druckfehler, ergibt sich aus der Regionszugehörigkeit
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.15 – 12.00 Uhr
Montag 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 15.00 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Senioren- und Pflegestützpunkte in der Region
Hannover sind Ansprechpartner
■■ wenn Sie Unterstützung im Alltag brauchen,
■■ wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten,
■■ wenn Sie finanzielle Unterstützung benötigen,
■■ wenn Ihnen die Pflege eines Angehörigen zu viel
wird,
■■ wenn Sie Ihre Wohnung barrierearm gestalten
möchten,
■■ wenn Sie sich für Senioren ehrenamtlich engagieren
möchten
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
Kurzzeitpflege kann von Pflegebedürftigen der
Pflegegrade 2 bis 5 in Anspruch genommen werden,
wenn zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt
oder aufgrund einer anderen Krisensituation
die Rückkehr ins häusliche Umfeld kurzfristig
nicht möglich ist.
Winter im Stadtpark
Der Anspruch ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr
beschränkt.
Die Kosten für die Kurzzeitpflege setzen sich aus
den Pflegekosten, den Hotelkosten (Unterkunft und
Verpflegung) sowie den Investitionskosten, die für
die Instandhaltung und Modernisierung der Einrichtung
anfallen, zusammen. Die Pflegekassen
übernehmen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen
einschließlich der Aufwendungen für
Betreuung sowie für Leistungen der medizinischen
Behandlungspflege (bis max. 1.612 Euro pro Kalenderjahr).
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
sowie grundsätzlich auch die Investitionskosten
muss die pflegebedürftige Person tragen.
Wer die Kosten aus eigenen Mitteln nicht begleichen
kann, kann beim örtlichen Sozialhilfeträger einen
Antrag auf Unterstützung stellen. Dieser entscheidet,
abhängig von Einkommen und Vermögen,
im Einzelfall über eine Kostenübernahme.