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pflege in einem bestimmten Rahmen erhöht werden.
Der in Anspruch genommene Betrag wird entsprechend
auf die Leistungen der Kurzzeitpflege
angerechnet. Verhinderungspflege kann auch stundenweise
in Anspruch genommen werden. Es empfiehlt
sich, dies vorher mit der zuständigen Pflegekasse
zu klären.
Bei der Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege
wird für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr
die Hälfte des zuvor gezahlten Pflegegeldes weiter
gewährt.
Die Verhinderungspflege muss nicht unbedingt im
Haushalt des Pflegebedürftigen erbracht werden.
Sie kann auch in einer vollstationären Pflegeeinrichtung
durchgeführt werden.
Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht
Wer denkt schon – wenn es ihm gut geht – daran,
dass sich alles von heute auf morgen ändern könnte?
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können
jeden von uns in eine Situation bringen, in der
selbstverantwortliches Handeln nicht möglich ist
und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen
werden können.
Und nicht jedem ist es vergönnt, auch in der späten
Lebensphase noch alles selbständig regeln oder
veranlassen zu können.
Die Region Hannover bietet zu diesem Themenbereich
Information und Beratung an.
Team Betreuungsangelegenheit
Fachbereich Soziales, Haus der Region
Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover
Telefon: 0511/616-0
Internet: www.hannover.de -> Gesundheit und
Soziales -> Beratung und Vorsorge -> Betreuung
Informationen und Beratung zur Vorsorgevollmacht
Amtsgericht Burgdorf
Schloßstraße 4, 31303 Burgdorf
Telefon: 05136/897-0
Weitere Informationen
Folgende Broschüren des Bundesministeriums der
Justiz
zu diesem Themenbereich sind erhältlich:
In der Broschüre
„Betreuungsrecht“ finden Sie die
Grundzüge
des Betreuungsrechts und zusätzlich
ausführliche Informationen dazu, wie man für den
Fall der eigenen Betreuungsbedürftigkeit
mit einer
Verfügung vorsorgen kann. Die Broschüre „Patientenverfügung“
gibt Hilfestellung für diejenigen
Bürgerinnen und Bürger, die eine individuelle Patientenverfügung
verfassen wollen.
Bestellung
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 481009, 18123 Rostock
Telefon: 01805/778090 (12 Cent pro Minute)
Telefax: 01805/778094
Internet: www.bmj.bund.de/ratgeber
Weitere Informationen und Hinweise im Internet
auch auf der Homepage des Bundesministeriums:
www.bmj.bund.de.
/www.hannover.de
/ratgeber
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